Krieg gegen den Error

Anfang September 2009 fordert die Bundeswehr in Afghanistan einen Luftschlag gegen zwei entführte Tanklaster an, bei dem Berichten zufolge 125 Menschen ums Leben gekommen sind. Angeblich haben die Taliban diese entführt und man befürchtete im Vorfeld der Bundestagswahl am 27. September Anschläge auf das deutsche Militär. Allen Dementi der Bundesregierung zum Trotz sind dies erklärbare Konsequenzen eines Kriegszustandes.

In propagandistischen Wortdrehereien sträubt sich die Regierung dagegen, die Zustände um die Bevölkerung und die deutschen Soldaten in Afghanistan einen “Krieg” zu nennen. Es sei kein Krieg, so die Begründung, denn es kämpften “keine Staaten” miteinander.

Ob im Sudan, ob in Uganda, ob in Tschetschenien; überall ist die deutsche Regierung und die Presse schnell bei der Hand, diese Zustände als “Krieg” zu bezeichnen. Und doch kämpfen dort weniger Staaten gegeneinander, sondern insbesondere Rebellen gegen Regierungen. Im Sudan war dies die südsudanesische Befreiungsarmee (SPLA) oder in Uganda die Lord’s Resistance Army (LRA), die gegen die Zentralregierungen der Länder in Kriege zogen.

Wenn es um die eigenen Verpflichtungen geht, da fällt es dann nicht mehr so schnell, das K-Wort. Natürlich muss man “Afghanistan” als Kriegseinsatz wahrnehmen. Wie in den angeführten Beispielen kämpfen hier die “Rebellen” der radikal-islamistischen Taliban (die ehemaligen, gestürzten Machthaber) gegen die Regierung Karsai und ihre protegierenden Verbündeten. Darunter: Die Bundesrepublik Deutschland.

Was sich ereignete, ist ein Kriegsverbrechen der Deutschen, wie sie fast zwangsläufig aus der Logik des Krieges resultieren. Welche Dimension hat dieses Verbrechen?

Nachdem die Taliban zwei Tanklastzüge entführt hatten, befahl Oberst Klein den Angriff. “Klein hatte befürchtet”, so die Süddeutsche Zeitung, “die Taliban-Kämpfer könnten die Tanklastzüge für einen Anschlag gegen das deutsche Feldlager nutzen.”

Allein auf den bloßen Verdacht des Attentats hin hat der Bundeswehr Kommandeur beim ISAF Hauptquartier Luftunterstützung angefordert. Damit ist bereits klar, dass grundlegende Prinzipien der Rechtstaatlichkeit missachtet wurden, wie es im Krieg leider so häufig vorkommt.

“Die Würde des Menschen ist unantastbar” und “In dubio pro reo”, im Zweifel für den Angeklagten. Das sind zentrale Prämissen unseres Rechtverständnisses. Im Krieg aber scheint es keine Zeit für rechtstaatliche Prinzipien zu geben. Das Ergebnis sind Verdachtsmoment bedingte Tötungen, wie erlebt. Diese resultieren aus der Todesangst der Soldaten. Das kann man ihnen schwer vorwerfen, denn im Krieg geht es auch um ihr Überleben.

Der Bundeswehreinsatz hat zum Ziel Frieden, Demokratie und Rechtstaatlichkeit nach Afghanistan zu bringen. Durch jede Missachtung dieser Grundwerte rückt dieses Ziel weiter in die Ferne. Können Armeen überhaupt Frieden und Freiheit bringen? Die Bundesregierung entzieht sich jedenfalls mit dem einseitigen Festhalten an der jetzigen (Nicht)Strategie dieser Diskussion. Mehr noch, sie leugnet die wahren Ausmaße des Kampfeinsatzes. Grund Genug um gegen diesen Error vorzugehen!

This entry was posted on Friday, September 18th, 2009 at 22:23 and is filed under Politik. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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